Steuerberatung Grünwald

Steuerberatung für anspruchsvolle Mandanten in Grünwald, im Landkreis München und in München

Trotz vielfach angekündigter Vereinfachungen im deutschen Steuerrecht bleibt es kompliziert. Ohne fremden Rat und Hilfe droht der eine oder andere an den Formularen, an der Bürokratie und dem Amtsdeutsch zu verzweifeln. Kompetente Steuerberatung muss individuell sein, die Lebensgeschichte des Mandanten berücksichtigen und stets die Wünsche des Mandanten im Blick behalten. Auf diesen Grundsätzen basiert unsere Steuerberatung für gewerbliche und private Mandanten in Grünwald, München, Taufkirchen, Oberhaching, Unterhaching, Starnberg, Ottobrunn, Wolfratshausen, Neubiberg und anderswo.

Die Steuerberatung in unserer Steuerkanzlei in Grünwald ist nicht auf das Ausfüllen der Steuererklärung beschränkt. Vielmehr berate ich Sie zur Steueroptimierung, zur Altersvorsorge und Vermögensaufbau, zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, Investitionen und Finanzierungsmöglichkeiten u.v.m. Das Ziel ist die bestmögliche Steuerentlastung der Mandanten.

Steuerberatung und Steuererklärung für Privatpersonen in Grünwald bei München

Viele Arbeitnehmer müssen keine Steuererklärung abgeben, weil Lohnsteuer einbehalten wird. Abgabepflicht besteht immer für

  • Eheleute mit Steuerklassen III und V
  • Lohnersatzleistungen höher als 410 Euro im Kalenderjahr – wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld

Auch wenn keine Abgabepflicht für die Steuererklärung besteht, kann die freiwillige Abgabe der Steuererklärung finanzielle Vorteile einbringen. Gute Indizien hierfür sind:

  • die Werbungskosten übersteigen die gewährte Werbekostenpauschale von 1000 Euro (Stand 2022)
  • Ausgaben für Haushaltshilfen, Handwerker oder andere haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Arbeitnehmersparzulage ist zu beantragen
  • Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wurde gezahlt und der Grenzsteuersatz liegt unter 25% der Kapitalertragsteuer
  • u.v.m.

Scheuen Sie sich nicht, unsere Steuerkanzlei zu fragen, ob in Ihrem Fall eine Abgabepflicht besteht oder eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung zu einer attraktiven Steuererstattung führen kann. Wir beraten sie gern.

Jedes Jahr kommen weitere Rentner hinzu, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag von 9984 Euro (stand 2022) übersteigen. Als steuerpflichtige Einkünfte für Rentner gelten:
Auch Rentner können Kosten gelten machen, um die eigene Steuerlast zu senken:

Sonderausgaben

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge zur Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung
  • Spenden
  • Unterhaltsleistungen
  • Kirchensteuer

Außergewöhnliche Belastungen:

  • Medizinische Behandlungskosten
  • Ausgaben für Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz und andere medizinische Hilfsmittel
  • Pflegekraft, deren Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest belegt ist

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Haushaltshilfe
  • Gartenpflege
  • Handwerkerleistungen gegen Rechnung und Zahlung per Überweisung (Barzahlung wird nicht anerkannt)
  • Winterdienst

Vermögensberatung ist Steuergestaltung + Steuerplanung

Der Vermögenserhalt ist von zentraler Bedeutung, um nicht am Ende mit leeren Händen dazustehen. Negativzinsen, Inflation, Steuern und Abgaben und laufende Kosten sind finanzielle Belastungen. Zur Beratung gehört auch der Vermögensaufbau und eine tragfähige Altersvorsorge.

Steuergestaltung bzw. Steueroptimierung zielt auf die Verringerung der Steuerlast für Privatpersonen und Unternehmen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, wobei vorhandene Spielräume zugunsten der Mandanten genutzt werden. Einige Beispiele hierfür wurden schon oben genannt.

Passend zur aktuellen familiären Situation wird eine individuelle Strategie zur Reduzierung und Vermeidung von Steuern entwickelt. Die Vermögenssicherung ist von großer Wichtigkeit. Ziel ist die Absicherung der Familie für den Fall eines Falles, ohne dass unnötig Erbschaftsteuer gezahlt werden muss und der Fortbestand vorhandener Unternehmen gefährdet ist. Deshalb erhalten Sie Vorschläge zur optimalen Vermögensübertragung und Hilfe zur Regelung der Unternehmensnachfolge. Vorsorgevollmachten wie Unternehmertestament, Patientenverfügung sind notwendige flankierende Maßnahmen.

Die Übertragung von Firmenanteilen, Immobilienvermögen und Privatvermögen an Familienmitglieder führt zur Aufteilung der erzielten Gewinne innerhalb der Familie. Die Steuerfreibeträge stehen jeder Person zu. Die erzielten Einnahmen aus Unternehmensgewinnen, Miet- und Pachteinnahmen, Kapitalerträgen werden entsprechend des persönlichen Steuersatzes besteuert.
Zu meinem Beratungsangebot gehört ebenso die Prüfung von Angeboten für Immobilien- und Unternehmenskäufen, von Immobilienfinanzierungen, von Unternehmensbeteiligungen und anderen Kapitalanlagen sowie deren steuerliche Folgen.

Vermögensberatung ist Steuergestaltung + Steuerplanung

Der Vermögenserhalt ist von zentraler Bedeutung, um nicht am Ende mit leeren Händen dazustehen. Negativzinsen, Inflation, Steuern und Abgaben und laufende Kosten sind finanzielle Belastungen. Zur Beratung gehört auch der Vermögensaufbau und eine tragfähige Altersvorsorge.

Steuergestaltung bzw. Steueroptimierung zielt auf die Verringerung der Steuerlast für Privatpersonen und Unternehmen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, wobei vorhandene Spielräume zugunsten der Mandanten genutzt werden. Einige Beispiele hierfür wurden schon oben genannt.

Passend zur aktuellen familiären Situation wird eine individuelle Strategie zur Reduzierung und Vermeidung von Steuern entwickelt. Die Vermögenssicherung ist von großer Wichtigkeit. Ziel ist die Absicherung der Familie für den Fall eines Falles, ohne dass unnötig Erbschaftsteuer gezahlt werden muss und der Fortbestand vorhandener Unternehmen gefährdet ist. Deshalb erhalten Sie Vorschläge zur optimalen Vermögensübertragung und Hilfe zur Regelung der Unternehmensnachfolge. Vorsorgevollmachten wie Unternehmertestament, Patientenverfügung sind notwendige flankierende Maßnahmen.

Die Übertragung von Firmenanteilen, Immobilienvermögen und Privatvermögen an Familienmitglieder führt zur Aufteilung der erzielten Gewinne innerhalb der Familie. Die Steuerfreibeträge stehen jeder Person zu. Die erzielten Einnahmen aus Unternehmensgewinnen, Miet- und Pachteinnahmen, Kapitalerträgen werden entsprechend des persönlichen Steuersatzes besteuert.
Zu meinem Beratungsangebot gehört ebenso die Prüfung von Angeboten für Immobilien- und Unternehmenskäufen, von Immobilienfinanzierungen, von Unternehmensbeteiligungen und anderen Kapitalanlagen sowie deren steuerliche Folgen.

Unser Leistungsangebot im Bereich Steuerberatung umfasst:

  • Beratung zur optimalen Steuergestaltung
  • Erstellung von privaten und betrieblichen Steuerklärungen jeglicher Art
  • Beratung zu Vermögensaufbau, Vermögenssicherung und zur Altersvorsorge
  • Prüfung von Anlageempfehlungen und deren steuerliche Folgen
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten
  • Vertretung vor Finanzbehörden
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen und sonstigen Prüfungen